Affiliatevertrag / Werbevertrag

 

Zwischen

 

Giulia Dahlke-Özdemir (giuliblum.de), Am Kirchensteig 11, 86701 Rohrenfels, Tel.: 01701486888, e-Mail kontakt@giuliblum.de

 – giuliblum

und

Ihnen     – Werbepartner

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

Präambel

Giuliblum verkauft online über die Webseite giuliblum.de getrocknete Blumen, Haarschmuck, Blumensträuße und andere Waren aus getrockneten Blumen. Der Werbepartner will Werbung für giuliblum betreiben und erhält dafür für abgeschlossene Verkäufe, die er an giuliblum über dieses Werbeprogramm vermittelt hat eine Provision ausbezahlt.

  • 1 Vertragsgegenstand
  • (1) Gegenstand des Vertrages ist die Integration und Darstellung der Website von giuliblum unter der Domain des Werbepartners durch Einbindung eines Links oder Banners oder lokal durch Werbung mit QR-Code zum Zweck der Bewerbung der Produkte / Dienstleistungen von giuliblum.
  • (2 )Dieser Vertrag ist kein ausschließlicher Vertrag zwischen giuliblum und dem Werbepartner. Beide Parteien besitzen das Recht, gleichartige Produkte und Dienstleistungen von Drittparteien vorzuschlagen und beim Entwerfen, Verkaufen, Installieren, Implementieren und Nutzen gleichartiger Dienste und Dienstleistungen Dritter mit anderen Parteien zusammenzuarbeiten.
  • (3) Bei einer Integration der Website von giuliblum auf den Seiten des Werbepartners erfolgt dies in der Form eines Links oder Banners. Giuliblum stellt dem Werbepartner dafür einen entsprechenden Code zur Verfügung. Dieser wird in den Quelltext der Website des Werbepartners aufgenommen und ermöglicht so die Darstellung / Weiterleitung der Website von giuliblum.
  • (4) Bei einer lokalen Werbung erfolgt dies durch Karte, Aufsteller oder andere Werbematerialien, die giuliblum dem Werbepartner kostenlos zur Verfügung stellt.
  • (5) Der Werbepartner bemüht sich unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen um eine möglichst werbewirksame Präsentation.
  • (6) Der Werbepartner steht nicht in einem arbeitsrechtlichen Angestelltenverhältnis mit giuliblum.
  • (7) Der Werbepartner ist nicht befugt, irgendwelche Erklärungen für giuliblum abzugeben. Derartige Erklärungen binden giuliblum nicht. Der Werbepartner hat keine Vertretungsbefugnis für giuliblum. Er haftet für seine Erklärungen selbst.
  • 2 Vergütung
  • (1 )Der Werbepartner hat einen Provisionsanspruch für jeden von ihm an giuliblum weitergeleiteten Kunden, wenn dieser Kunde ein entgeltliches Geschäft über Waren oder Dienstleistungen mit giuliblum abschließt (pay-per-sale).
  • (2) Der Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Folgegeschäfte des Kunden der in (1) bezeichneten Art, die diese zu einem späteren Zeitpunkt provisionspflichtige Geschäfte innerhalb eines halben Jahres mit giuliblum abschließt.
  • (3) Die Höhe der Provision beträgt 10 % des vermittelten Nettoverkaufspreis. Ab 2.000 € Umsatz der Verkäufe, welche durch den Werbepartner vermittelt worden sind erhöht sich die Provision auf 15 % und ab 4.000 € Umsatz der Verkäufe erhöht sich der Provisionsanspruch auf 20 % des jeweils vermittelten Nettoverkaufspreises.
  • (4) Alle Provisionen verstehen sich ohne USt (Kleinunternehmerregelung).
  • (5) Der Provisionsanspruch entsteht nur dann, wenn der getätigte Vertrag des Kunden komplett und erfolgreich abgewickelt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die tatsächliche Zahlung des Kunden an giuliblum nach Abrechnung.
  • (6)Zur Abrechnung und Nachverfolgung der Werbemaßnahmen setzt giuliblum das PlugIn INDEED ULTIMATE AFFILIATE PRO auf ihren Webseiten ein. Werbepartner können sich dabei in einem Kundenkonto in dem Shop von giuliblum anmelden und die Links und Käufe nachverfolgen.
  • (7) Eine Abrechnung der Werbeprovision erfolgt, sofern nichts Abweichendes zwischen den Parteien geregelt ist zum Ende eines jeden Vierteljahres für alle in diesem Abrechnungszeitraum abgeschlossenen provisionspflichtigen Geschäfte, sofern giuliblum das Entgelt vom Kunden erhalten hat.
  • (8) Die Gesamtprovision wird nach Abrechnung zur Auszahlung fällig.
  • (9) Der Werbepartner hat keinen Anspruch auf eine Provision, wenn der betreffende Kunde dem Vertrag mit giuliblum widerspricht oder diesen widerrufen oder die Provisionszahlung durch betrügerisches Verhalten, Missbrauch des Affiliate-Links, durch Verstoß gegen Richtlinien den Werbevertrag, Missbrauch des Affiliate-Tools oder durch sonstige Mittel erlangt wurde, die einen Verstoß gegen den Zweck des Marketing-Affiliate-Programms darstellen.
  • 3 Vertragsdauer, Kündigung
  • (1) Der Vertrag läuft unbefristet und kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Wochen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden.
  • (2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
  • (3) Nach Kündigung sind alle von giuliblum an den Kunden übergebenen und noch nicht verbrauchte Werbemittel (wie Aufsteller, Karten, etc) innerhalb von 7 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung an giuliblum herauszugeben.